Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3
Praxisnahe Orientierung für Geräte- & Anlagenprüfungen
Die DGUV Vorschrift 3 gibt den Rahmen vor – die konkreten Prüffristen ergeben sich aus Nutzung, Umgebung und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Prüftermin anfragenWichtig vorab
Es gibt keine pauschal gesetzlich festgelegten Prüffristen für alle Geräte oder Anlagen. Die Festlegung erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung und orientiert sich in der Praxis an: Nutzung/Beanspruchung, Umgebungsbedingungen (Feuchte, Staub, Hitze), Häufigkeit des Umsteckens/Transports sowie der Fehlerquote aus vorherigen Prüfungen.
Als prüfende Fachkraft bin ich verpflichtet, die Sicherheit der Betriebsmittel zu bewerten und bei erkennbaren Risiken bestehende Prüffristen fachlich zu hinterfragen.
🏢 Büro & Dauerbetrieb
Büro- und IT-Geräte sind häufig dauerhaft angeschlossen und regelmäßig in Nutzung. Ohne abweichende Gefährdungsbeurteilung setze ich hier 12 Monate als Standard an.
- PCs, Monitore, Drucker
- Netzteile, Ladegeräte
- Mehrfachsteckdosen
- sonstige Büro- und IT-Geräte
Ein längeres Intervall kann möglich sein, wenn dies durch die Gefährdungsbeurteilung begründet ist und die Prüfergebnisse unauffällig sind.
⚠️ Erhöhte Beanspruchung
In Bereichen mit höherer Belastung oder anspruchsvoller Umgebung sind kürzere Intervalle üblich (z. B. 6 Monate). Entscheidend sind Nutzung, Umgebung und Ergebnisse der Erst- und Wiederholungsprüfungen.
- Friseur- & Kosmetikbetriebe
- Gastronomie & Großküchen
- Werkstätten, Produktion, Lager
- Baustellen, mobile Einsatzorte
Bei erhöhter Fehlerquote, sichtbaren Beschädigungen oder intensiver Nutzung ist eine Verkürzung des Intervalls fachlich sinnvoll und nachvollziehbar.
Prüffristen – Geräte (ortsveränderliche Betriebsmittel)
Die Festlegung der Prüffristen erfolgt grundsätzlich auf Basis der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers (u. a. TRBS 1201). In der Praxis werden Prüffristen zusätzlich durch Nutzung, Umgebung, Beanspruchung und die Ergebnisse vorheriger Prüfungen bestimmt.
Mein Prüfstandard:
Sofern keine Gefährdungsbeurteilung oder verbindliche Vorgabe vorliegt, führe ich DGUV-V3-Geräteprüfungen in der Regel in
6- oder 12-monatigen Intervallen durch.
- Büro / Verwaltung / Dauerbetrieb: in der Regel 12 Monate
- Praxen, Kitas, Schulen: in der Regel 12 Monate
- Werkstatt, Produktion, Lager: häufig 6–12 Monate
- Gastronomie, Küche, Imbiss: in der Regel 6 Monate
- Baustellen- und Montagegeräte: häufig 6 Monate
Abweichende Prüffristen:
Besteht bereits eine Gefährdungsbeurteilung oder wurde durch einen vorherigen Prüfer ein anderes Prüfintervall festgelegt,
wird dieses Intervall grundsätzlich übernommen.
Fachlicher Vorbehalt:
Sollte sich im Rahmen der Prüfung herausstellen, dass ein bestehendes Prüfintervall aus fachlicher Sicht
nicht ausreichend sicher ist (z. B. erhöhte Fehlerquote, Beschädigungen, intensive Nutzung oder ungünstige
Umgebungsbedingungen), behalte ich mir vor, das Prüfintervall anzupassen und zu verkürzen.
Dies erfolgt stets nachvollziehbar und fachlich begründet.
Ziel ist eine sichere, praxisgerechte und verantwortungsvolle Festlegung der Prüffristen – nicht eine pauschale Verkürzung.
Prüffristen – elektrische Anlagen (Verteilungen / Stromkreise)
Auch bei Anlagen richten sich die Prüffristen nach Nutzung, Umgebung, Betriebsbedingungen und Dokumentationslage. Die folgenden Werte sind praxisnahe Orientierungen.
- Büro / Verwaltung / gering belastete Anlage: häufig alle 4 Jahre
- Gewerbe / Werkstatt / Produktion: häufig alle 1–2 Jahre
- Feuchte-, Staub- oder Außenbereiche: oft jährlich
- Nach Änderung, Erweiterung, Reparatur oder Störung: außerplanmäßige Prüfung vor Wiederinbetriebnahme
Auf Wunsch gebe ich eine fachlich begründete Empfehlung auf Basis der Nutzung, der Umgebung und der Ergebnisse der Erstprüfung bzw. Wiederholungsprüfung.
Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der Prüffristen sind Betreiber-/Arbeitgeberpflicht.
Wichtig: Ich erstelle keine Gefährdungsbeurteilungen. Sofern eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, setze ich das dort festgelegte Intervall um. Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, wird aus fachlicher Sicht ein 6- oder 12-monatiges Prüfintervall (abhängig vom Einsatzbereich) als Standard angesetzt.
Kontakt
📧 info@elektro-sojka.de · 📱 0152 05442679
Einsatzgebiet: Hamburg · Seevetal · Pinneberg