🔧 DGUV V3 Prüfung – Ihre gesetzliche Pflicht als Unternehmer

Sicherheit beginnt beim Strom – schützen Sie Mitarbeiter, Betrieb und Existenz.

DGUV Vorschrift 3 DIN VDE 0701-0702 DIN VDE 0100-600 DIN VDE 0105-100

Hinweis für Unternehmen: Die technische Prüfleistung ist gleich. In Firmen entsteht zusätzlich organisatorischer Aufwand (Gerätezuordnung, Inventar/Standorte, Nachweisführung, Archivierung). Deshalb gibt es separate Firmenpakete – transparent und nachvollziehbar.

📌 Gesetzliche Grundlagen

Als Unternehmer, Arbeitgeber oder Betreiber sind Sie verpflichtet, elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen – gemäß:

  • DGUV Vorschrift 3 (§ 5 Abs. 1)
  • Betriebssicherheitsverordnung (Pflichten zur sicheren Bereitstellung/Verwendung von Arbeitsmitteln)
  • DIN VDE 0701-0702 / 0100-600 / 0105-100 (Prüfung von Geräten und Anlagen)

Die Prüfungen schützen Menschen & Sachwerte – und verbessern im Schadensfall die Nachweisführung gegenüber Versicherung/BG.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

⚡ Was bedeutet DGUV V3 konkret?

  • Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel (z. B. Werkzeuge, Bürogeräte, Küchengeräte, Netzteile, Kabeltrommeln …)
  • Prüfung ortsfester Betriebsmittel und elektrischer Anlagen (z. B. Verteilungen, Stromkreise, RCD/FI, Schutzmaßnahmen) gemäß DIN VDE
  • Regelmäßige Wiederholungsprüfungen je nach Nutzung, Umgebung und Fehlerquote
  • Rechtssichere Dokumentation (Prüfprotokolle als PDF) + Prüfkennzeichnung

Hinweis (z. B. Schausteller/Marktstände): DGUV V3 umfasst die elektrische Prüfung von Betriebsmitteln/Anschlussleitungen. Eine Funktions- oder Fahrbetriebsprüfung von Fahrgeschäften ist nicht Bestandteil dieser Elektroprüfung.

🔁 Prüfintervalle (praxisnahe Empfehlungen für Unternehmen)

Die endgültigen Prüffristen werden über die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb festgelegt. In der Praxis richten sie sich vor allem nach Nutzung/Beanspruchung, Umgebung (Feuchte, Staub, Hitze), Transport/Umstecken sowie der Fehlerquote aus vorherigen Prüfungen.

Grundsatz: Bei unauffälligen Ergebnissen sind längere Intervalle möglich. Treten Mängel oder wiederkehrende Defekte auf, sind kürzere Intervalle sinnvoll – fachlich begründet und dokumentiert.

⚡ Geräte (ortsveränderliche Betriebsmittel) – DGUV V3 / DIN VDE 0701-0702

  • Büro / Verwaltung: meist alle 24 Monate
  • Praxen / Kitas / Schulen / Kanzleien: häufig alle 12 Monate
  • Werkstatt / Handwerk / Produktion / Lager: häufig alle 6–12 Monate
  • Gastronomie / Küche / Imbiss: häufig alle 6 Monate
  • Baustellen- / Montagegeräte (wechselnde Einsatzorte): in der Praxis häufig alle 12 Monate – bei hoher Beanspruchung/Fehlerquote auch 6 Monate
  • Kabeltrommeln / Verlängerungen: häufig alle 6–12 Monate (abhängig von Belastung und Fehlerquote)

📊 Anlagen / ortsfeste Betriebsmittel – DIN VDE 0100-600 / 0105-100

  • Büro / Verwaltung / gering belastete Anlage: häufig alle 4 Jahre
  • Gewerbe / Werkstatt / Produktion: häufig alle 1–2 Jahre
  • Feuchte-, Staub- oder Außenbereiche / starke Beanspruchung: oft jährlich
  • Nach Änderung, Erweiterung, Reparatur oder Störung: außerplanmäßig vor Wiederinbetriebnahme

Warum Firmenintervalle oft kürzer sind: Geräte werden häufiger genutzt/umgesteckt, teils von mehreren Personen, und die Umgebung ist oft anspruchsvoller. Kürzere Intervalle bedeuten daher mehr Sicherheit, weniger Ausfälle und eine saubere Nachweisführung gegenüber Versicherung/Berufsgenossenschaft – nicht „weil man will“, sondern weil das Risiko real höher sein kann.

Hinweis: Ich erstelle keine Gefährdungsbeurteilungen. Auf Wunsch gebe ich eine praxisnahe Empfehlung zur Prüffrist auf Basis von Nutzung, Umgebung und den Ergebnissen der Erstprüfung (Fehlerquote).

❌ Konsequenzen bei fehlender Prüfung

  • Bußgelder bis 10.000 € (z. B. § 25 BetrSichV)
  • Persönliche Haftung bei Unfällen (Stromschlag, Brand …)
  • Probleme beim Versicherungsschutz bzw. bei der Regulierung im Schadensfall
  • Beanstandungen durch Berufsgenossenschaften / Aufsichtsstellen
  • Stilllegungen oder behördliche Auflagen

Quelle-Hinweis (frei zugänglich): § 25 BetrSichV – z. B. dejure.org

🛠️ Ablauf einer DGUV V3 / VDE-Prüfung (Unternehmen)

⚡ Geräteprüfung (DIN VDE 0701-0702)

  • Sichtprüfung (Leitung, Stecker, Gehäuse, Beschädigungen/Manipulation)
  • Messungen: Schutzleiterwiderstand (RPE), Isolationswiderstand (RISO) bzw. Ersatzableitstrom (gerätetypabhängig)
  • Ableit-/Berührungsstrom (gerätetypabhängig)
  • Funktionsprüfung des Betriebsmittels
  • Prüfplakette je Gerät + Prüfprotokoll (PDF)

📊 Anlagenprüfung (DIN VDE 0100-600 / 0105-100)

  • Sichtprüfung der Verteilung und zugänglicher Anlagenteile
  • Schleifenimpedanz (Zs) / erwarteter Kurzschlussstrom (Ik)
  • RCD-/FI-Prüfung: Auslösezeit und Auslösestrom
  • Schutzleiter-Durchgängigkeit und Isolationsmessung (stromkreisabhängig)
  • Drehfeld und Funktionsprüfung (soweit prüfbar)
  • Mess-/Prüfprotokoll (PDF) als Nachweis

Hinweis: Art und Umfang der Messungen richten sich nach Objekt, Zugänglichkeit und normativem Prüfzweck.

💬 Für wen ist die DGUV V3 Pflicht?

Für alle gewerblichen & öffentlich genutzten Bereiche, u. a.:

  • Büros & Agenturen
  • Gastronomie & Einzelhandel
  • Werkstätten & Handwerksbetriebe
  • Friseur-, Kosmetik-, Nagel- & Tattoo-Studios
  • Pflegeeinrichtungen & Arztpraxen
  • Kanzleien & Bildungseinrichtungen
  • Hausverwaltungen & Vermieter
  • Schausteller & Marktstände
  • Mobile Verkaufsstände / Foodtrucks

📍 Mein Angebot für Hamburg & Umgebung (Unternehmen)

  • DGUV V3 Prüfungen von Geräten und Anlagen nach aktuellem Stand der Technik
  • Digitale Prüfprotokolle (PDF) zur Archivierung
  • Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Praxisnahe Beratung zu Pflichten & Intervallen (auf Basis von Nutzung/Fehlerquote)
  • Flexible Termine – auf Wunsch auch abends & am Wochenende
  • Anfahrt bis 25 km inkl. ab 21228 Harmstorf

Ausführung durch Elektro-Anlagen & DGUV V3 Prüfungen Sojka. Messgeräte u. a.: Benning IT 105 (Anlage), Benning ST 725 (Geräte).

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen & Pflicht erfüllen

📱 0152 05442679 · 📧 info@elektro-sojka.de