DGUV Vorschrift 3 · BetrSichV · Wiederholungsprüfungen

Prüfintervalle nach DGUV Vorschrift 3

Wie häufig elektrische Geräte und Anlagen geprüft werden müssen, lässt sich nicht mit einer einzigen pauschalen Frist beantworten. Das passende Prüfintervall richtet sich unter anderem nach Nutzung, Beanspruchung, Umgebung, bisherigen Prüfergebnissen und den betrieblichen Festlegungen.

DGUV Vorschrift 3 Betriebssicherheitsverordnung Risikoorientierte Intervalle Dokumentierte Empfehlung
Keine Pauschalfrist Das Intervall richtet sich nach dem tatsächlichen Einsatz
Prüfergebnisse berücksichtigen Auffälligkeiten und Fehlerquote beeinflussen das nächste Intervall
Betreiberverantwortung Die verbindliche betriebliche Festlegung bleibt beim Arbeitgeber
Fachliche Empfehlung Das nächste Intervall kann im Rahmen der Prüfung vorgeschlagen werden
Grundsatz

Wer bestimmt das Prüfintervall?

Die verbindliche Festlegung der Prüffrist für wiederkehrende Prüfungen ist grundsätzlich Aufgabe des verantwortlichen Arbeitgebers beziehungsweise Betreibers. Dabei müssen die tatsächlichen Einsatzbedingungen, die Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, betriebliche Erfahrungen und bereits vorhandene Prüfergebnisse berücksichtigt werden.

Eine Prüfperson kann die festgelegten Intervalle fachlich bewerten und auf Grundlage der Prüfergebnisse eine Empfehlung für die nächste Prüfung aussprechen.

Wichtig: Ein auf einem Prüfprotokoll angegebenes nächstes Prüfdatum ersetzt nicht die Betreiberverantwortung und keine Gefährdungsbeurteilung. Es kann jedoch als fachlich begründete Empfehlung für die betriebliche Festlegung des nächsten Prüfintervalls dienen.
Wenn noch kein Intervall vorgegeben ist

Meine Orientierung für das nächste Prüfintervall

Liegt für ein geprüftes Betriebsmittel kein dokumentiertes Prüfintervall aus vorherigen Prüfungen, einer Gefährdungsbeurteilung, einem internen Prüfkonzept oder einer sonstigen Betreiberfestlegung vor, wird von mir auf Grundlage der Prüfergebnisse und der bekannten Einsatzbedingungen ein geeignetes nächstes Prüfintervall fachlich vorgeschlagen.

12 Monate in der Regel

Die Empfehlung von 12 Monaten dient dabei als praxisnaher Ausgangswert. Bei erhöhter Beanspruchung, ungünstigen Umgebungsbedingungen, festgestellten Mängeln, hoher Fehlerquote oder anderen relevanten Umständen kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein. Ebenso können vorhandene betriebliche Festlegungen oder fachlich begründete Erkenntnisse zu einem anderen Intervall führen.

Die endgültige verbindliche Festlegung des Prüfintervalls erfolgt durch den verantwortlichen Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber.

Orientierung aus dem Regelwerk

Richt- und Maximalwerte sind nicht dasselbe

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 enthalten Orientierungswerte. Diese Werte dürfen nicht als pauschale Prüffrist für jeden Betrieb verstanden werden.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Richtwert: 6 Monate

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nennt die DGUV-Durchführungsanweisung einen Richtwert von sechs Monaten.

  • tatsächliche Einsatzbedingungen berücksichtigen
  • bisherige Prüfergebnisse berücksichtigen
  • Fehlerquote berücksichtigen
  • Verlängerung kann bei geeigneten Voraussetzungen möglich sein

Baustellen

Richtwert: 3 Monate

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Baustellen nennt die DGUV-Durchführungsanweisung einen kürzeren Richtwert.

  • erhöhte mechanische Beanspruchung
  • häufige Ortswechsel
  • Feuchtigkeit und Verschmutzung möglich
  • besonders auf sichtbare Beschädigungen achten

Ortsfeste Anlagen

Richtwert: häufig 4 Jahre

Für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel wird im DGUV-Regelwerk für normale Bedingungen häufig ein Zeitraum von vier Jahren als Orientierung genannt.

  • Zustand der Anlage berücksichtigen
  • besondere Bereiche können kürzere Intervalle erfordern
  • Änderungen und Störungen gesondert betrachten
  • vorhandene Dokumentation einbeziehen
Schnelle Übersicht

Orientierung für typische elektrische Prüfungen

Die folgende Übersicht zeigt wichtige Orientierungswerte und deren praktische Einordnung. Entscheidend bleibt immer die konkrete betriebliche Situation.

Bereich Orientierung Besonderheit Praktische Einordnung
Ortsveränderliche Betriebsmittel Richtwert 6 Monate Bei ausreichend niedriger Fehlerquote kann eine Verlängerung fachlich begründbar sein. Nutzung, Transport, Umgebung und bisherige Prüfergebnisse berücksichtigen.
Baustellen Richtwert 3 Monate Häufig hohe mechanische und witterungsbedingte Beanspruchung. Kürzere Prüfintervalle können bei hoher Beanspruchung erforderlich sein.
Werkstatt / Fertigung Je nach Bewertung bis maximal 1 Jahr Gilt nicht automatisch ohne Betrachtung der konkreten Einsatzbedingungen. Bei fehlendem bisherigen Intervall ist eine konservative Erstbewertung sinnvoll.
Büro oder ähnliche Bedingungen Unter geeigneten Voraussetzungen bis maximal 2 Jahre Eine Verlängerung setzt entsprechende Erkenntnisse aus den Prüfungen voraus. Ein längeres Intervall sollte nicht nur aufgrund der Bezeichnung „Büro“ angenommen werden.
Ortsfeste elektrische Anlagen häufig 4 Jahre Bei Anlagen und Räumen besonderer Art können deutlich kürzere Intervalle gelten. Zustand, Nutzung, Umgebung und vorherige Prüfungen sind entscheidend.
Kein bisheriges Prüfintervall vorhanden von mir in der Regel 12 Monate empfohlen Keine pauschale gesetzliche Prüffrist. Die Empfehlung wird anhand der Prüfergebnisse und Einsatzbedingungen angepasst.
Wichtig: Ein angegebener Maximalwert bedeutet nicht, dass dieser Zeitraum automatisch bei jedem Betriebsmittel verwendet werden sollte. Das tatsächliche Prüfintervall muss zu den betrieblichen Bedingungen passen.
Bewertung

Was beeinflusst das nächste Prüfintervall?

Entscheidend ist nicht nur die Art des Betriebsmittels, sondern vor allem wie und unter welchen Bedingungen es tatsächlich eingesetzt wird.

1

Nutzung

Häufige Nutzung, Dauerbetrieb oder die Nutzung durch viele verschiedene Personen können die Beanspruchung erhöhen.

2

Umgebung

Feuchtigkeit, Staub, Wärme, Kälte, Verschmutzung oder Außenbereiche können kürzere Intervalle erforderlich machen.

3

Mechanische Belastung

Transport, Umstecken, Zugbelastung, Stöße oder häufiges Bewegen wirken sich auf den Zustand von Betriebsmitteln aus.

4

Fehlerquote

Häufen sich Mängel oder nicht bestandene Prüfungen, spricht dies eher für ein kürzeres Prüfintervall.

5

Frühere Prüfungen

Vorhandene Prüfprotokolle zeigen, wie sich der Zustand der Geräte oder Anlagen über längere Zeit entwickelt.

6

Betriebliche Vorgaben

Gefährdungsbeurteilung, internes Prüfkonzept, Herstellerangaben und betriebliche Festlegungen sind zu berücksichtigen.

Praktische Vorgehensweise

So gehe ich mit dem Prüfintervall um

Vorhandene Angaben prüfen

Vorherige Prüfprotokolle und bereits festgelegte Prüfintervalle werden soweit vorhanden berücksichtigt.

Einsatzbedingungen betrachten

Nutzung, Umgebung und erkennbare Beanspruchung werden bei der fachlichen Bewertung einbezogen.

Prüfergebnis bewerten

Mängel, Auffälligkeiten und die Ergebnisse der durchgeführten Messungen fließen in die Empfehlung ein.

Nächstes Intervall empfehlen

Fehlt eine bestehende Festlegung, wird ein fachlich geeignetes Intervall vorgeschlagen – in der Regel zunächst 12 Monate.

Wiederkehrende Prüfung

Regelmäßige Prüfungen

Wiederkehrende Prüfungen dienen dazu, den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen während ihrer betrieblichen Nutzung regelmäßig zu beurteilen.

  • festgelegtes Prüfintervall einhalten
  • Ergebnisse dokumentieren
  • Mängel und Veränderungen berücksichtigen
  • nächstes Intervall bei Bedarf anpassen
Außerplanmäßiger Prüfbedarf

Nicht immer bis zum nächsten Termin warten

Bestimmte Änderungen oder außergewöhnliche Ereignisse können eine zusätzliche Prüfung erforderlich machen, bevor das reguläre Prüfintervall erreicht ist.

  • prüfpflichtige Änderungen
  • außergewöhnliche Ereignisse
  • erkennbare Beschädigungen
  • sicherheitsrelevante Auffälligkeiten
Leistungsabgrenzung

Gefährdungsbeurteilung und Betreiberverantwortung

Elektro-Anlagen & DGUV V3 Prüfungen Sojka erstellt keine Gefährdungsbeurteilungen. Die Gefährdungsbeurteilung und die verbindliche betriebliche Festlegung der Prüfintervalle verbleiben beim verantwortlichen Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber.

Meine Leistung umfasst die Prüfung, Messung, Erprobung, Bewertung und Dokumentation der vereinbarten elektrischen Betriebsmittel und bestehenden elektrischen Anlagen.

Im Rahmen dieser Prüfung kann auf Grundlage der vorliegenden Informationen und Prüfergebnisse eine fachliche Empfehlung für das nächste Prüfintervall dokumentiert werden.

Bereits vorhandene Vorgaben werden berücksichtigt: Liegt eine Gefährdungsbeurteilung, ein internes Prüfkonzept, eine dokumentierte Betreiberfestlegung oder eine andere für den Betrieb maßgebliche Vorgabe vor, wird diese bei der Prüfung berücksichtigt.
Häufige Fragen

Fragen zu Prüfintervallen

Muss jedes elektrische Gerät jährlich geprüft werden?
Nein. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der jedes elektrische Betriebsmittel grundsätzlich exakt alle zwölf Monate geprüft werden muss. Das Prüfintervall richtet sich nach den betrieblichen Bedingungen, dem Risiko, den Prüfergebnissen und der Festlegung des verantwortlichen Arbeitgebers beziehungsweise Betreibers.
Warum empfehle ich häufig 12 Monate?
Wenn noch kein dokumentiertes Prüfintervall vorliegt, dienen zwölf Monate bei meinen Prüfungen häufig als nachvollziehbarer Ausgangswert. Die Empfehlung wird jedoch angepasst, wenn Nutzung, Beanspruchung, Umgebung oder Prüfergebnisse ein anderes Intervall nahelegen.
Wer legt das Prüfintervall verbindlich fest?
Die verbindliche betriebliche Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber. Im Rahmen der elektrischen Prüfung kann eine fachliche Empfehlung für das nächste Intervall ausgesprochen und dokumentiert werden.
Können Prüfintervalle verlängert werden?
Unter geeigneten Voraussetzungen kann ein längeres Prüfintervall fachlich begründbar sein. Dabei spielen insbesondere bisherige Prüfergebnisse, Fehlerquote, Nutzung, Umgebung und die Vorgaben des jeweiligen Betriebes eine Rolle.
Wann sollte ein Prüfintervall verkürzt werden?
Ein kürzeres Intervall kann beispielsweise bei erhöhter mechanischer Beanspruchung, ungünstigen Umgebungsbedingungen, häufigem Transport, wiederkehrenden Mängeln oder einer erhöhten Fehlerquote sinnvoll sein.
Erstelle ich die Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht Bestandteil meiner Leistungen. Vorhandene betriebliche Festlegungen werden bei der Prüfung jedoch berücksichtigt.
Prüfanfrage

DGUV V3 Prüfung anfragen

Sie möchten elektrische Geräte oder bestehende elektrische Anlagen prüfen lassen oder wissen nicht, welches Prüfintervall bisher festgelegt wurde? Senden Sie mir Einsatzort, ungefähren Umfang und vorhandene Informationen zur letzten Prüfung.

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